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"Spurensuche im Datennetz / Polizei und Justizbehörden
der G8-Staaten einigen sich auf gemeinsame Strafverfolgung
... Mit einer eigenen Arbeitsgruppe wollen Rußland und
die führenden westlichen Industrienationen den Kampf gegen Hei-Tech-Verbrechen
organisieren. ... Seit Ende 1995 kooperiert das BKA mit der amerikanischen
Zollbehörde, die in den USA den Kampf gegen Kinderpornographie koordiniert.
Die 'Zentralstelle Kinderpornographie (OA 37-22)' im BKA sammelt
und vernetzt alle relevanten Informationen. Dabei spielt die Form, ob Bilddatei,
CD-ROM, Video oder Print, keine Rolle. ... Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
sollen Beweisdaten regelmäßig ausgetauscht werden. Bei
ihrem letzten Arbeitstreffen in Paris verabschiedete die Arbeitsgruppe
einen neuen Vorschlag zur Beweissicherung digitaler Daten. Er sieht
das 'Einfrieren und Speichern' vor: Um Zugriff auf die Kommunikationsdaten
Verdächtiger zu erhalten, sollen Internet-Anbieter auf Wunsch
der Strafverfolger die Kommunikation des Verdächtigen ohne Verzug
aufzeichnen und einfrieren. Mit einer richterlichen Genehmigung beziehungsweise
der jeweils gültigen nationalen Handhabe sollen Strafverfolgungsbehörden
die Daten dann beschlagnahmen und auswerten können. Der Vorschlag
ist eine interessante Alternative zu den als 'Enfopol 98' bekannt gewordenen
europäischen Überwachungsplänen für das Internet, die
in Deutschland bereits durch einen Entwurf der Telekommunikationsüberwachungsverordnung
(TKÜV) umgesetzt werden soll. Sie sieht unter anderem die Einrichtung
einer Überwachungsschnittstelle bei jedem Internet-Provider vor. ...
Mit der Methode des 'Einfrierens und Speicherns' hingegen wird jeder Verdächtige
zielgenau erfaßt. Datenschutzprobleme, die durch die Erfassung Unbeteiligter
entständen, können zudem vermieden werden. ... Ob das Konzept
auch mit deutschem Recht in Einklang zu bringen ist, wird derzeit überprüft." SZ 8.6.99
S. V 2/17
Interview:
"'Daten nur bei Verdacht einfrieren und aufheben'
/ US-Strafermittler Scott Charney plädiert für Kompromiß
zwischen Verbrecherjagd und Datenschutz
Scott Charney ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe 'High-Tech-Kriminalität'
in der G8-Gruppe der westlichen Industrienationen und Rußland
... SZ: Wollen Sie also den freien, anonymen Internetzugang beschneiden?
Charney: Ich denke, daß hier noch niemand eine Lösung gefunden
hat. Manche Leute wollen das Internet anonym benutzen - nicht weil sie
Kriminelle sind, sondern weil sie ihre Privatsphäre bewahren wollen.
... Die Frage ist, wie wichtig die anonyme Nutzung tatsächlich ist,
denn die Leute können ja auch Briefe anonym über den Briefkasten
verschicken. SZ: Eine EU-Ratsentschließung sieht vor, Kundendaten
mehr als 90 Tage zu speichern. Charney: Das Problem ist, daß Provider
nicht beliebige Datenmengen auf unbestimmte Zeit speichern können,
internationale Rechtsbeihilfe jedoch Zeit braucht. Es gibt nun die Option,
die Daten 'schnell einzufrieren und rasch aufzutauen'. Provider sollen
die Daten Verdächtiger auf Zuruf gezielt aufzeichnen und bewahren.
Dann versuchen wir mit einem Gerichtsbeschluß oder Mitteln der Rechtsbeihilfe
die Freigabe der Daten zu erreichen. ... Auch die Datenschutzbelange werden
berücksichtigt, da die Daten unter der nationalen Rechtshoheit freigegeben
werden. ... ... Charney: ... Wenn man alle Provider bittet, alle Daten
90 Tage oder länger zu speichern, ist damit sowohl ein Nutzen, als
auch ein Schaden verbunden: Nützlich ist es für den Strafverfolger,
weil er manchmal nicht genau weiß, welche Daten wichtig sind. ...
Das ist so, als ob man einen ganzen Heuhaufen bewahren will, nur weil man
einen Strohhalm benötigt. Hier sollte eine angemessene Balance erreicht
werden.'" SZ 8.6.99 S. V 2/17
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"Bei E-Commerce soll künftig ein Widerspruchsrecht
gelten / Bonn wil 'Fernabsatzrichtlinie' der EU umsetzen
... Nicht für erforderlich hält das Ministerium dagegen
mit Blick auf die bestehende Rechtsprechung zum Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb weitere Vorschriften zum Schutz vor unerwünschter Werbung
per Fax, Telefon oder E-Mail. Änderungen enthält der Entwurf
auch nicht zum Schutz vor Mißbrauch mit Kredit- und EC-Karten. Vertragsrecht
und das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen hätten
sich als 'ausreichend flexibel' erwiesen." HB 8.6.99 S.
4
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"Länder für Versuch mit elektronischer Fußfessel / Verurteilte sollen zu Hause mit einem Sender überwacht werden / 'Am Tag 30 Mark billiger als Gefängnishaft' / Frühjahrskonferenz der Justizminister in Baden-Baden" SZ 8.6.99 S. 5
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"Telephon-Ohr hört allerhand / In der Türkei plaudern Verbrecher mit höchsten Beamten" SZ 8.6.99 S. 7
"Telephon des türkischen Premiers Ecevit
abgehört
Eine Polizeibehörde in der türkischen Hauptstadt Ankara
hat offenbar die Telephone von mehreren hundert Politikern, Jounalisten
und Juristen überwacht." SZ 8.6.99 S. 1
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LOKALES
Berlin
"Mehrheit will Video-Überwachung gefährlicher
Plätze / Pro und Contra: 72,2 Prozent dafür
Eine deutliche Mehrheit von Tagesspiegel-Anrufern hat sich für
eine Video-Überwachung von gefährlichen Plätzen in Berlin
ausgesprochen. ... Der Redaktionsvertreter des 'Pro' hatte sich auf spektakuläre
kriminalistische Erfolge in England berufen. ... Der 'Contra'-Part
argumentierte unter anderem damit, daß die Video-Überwachung
teuer ist, die Kriminalität nicht verringere, sondern verlagere und
darüber hinaus ein entscheidendes Stück Persönlichkeitsrecht
opfere." Tsp 8.6.99 S. 9
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Berlin
"Keiner wußte etwas vom Mitschnitt
Der parlamentarische Untersuchungsausschuß, der die Umstände
der Erstürmung des israelischen Generalkonsulates durch Kurden untersucht
hatte" ND 8.6.99 S. 17
Brandenburg
"Landespolizei und Bundesgrenzschutz vertiefen Zusammenarbeit
... Weitere Schwerpunkte seien Kontrollen auf der Autobahn
A 12 und auf Bahnhöfen. In Kürze werde auch der Zoll miteinbezogen.
Mit der Änderung des Landespolizeigesetzes sei Brandenburg dem BGS-Gesetz
entgegengekommen. Jetzt seien verdachtsunabhängige Kontrollen
in einem 30-Kilometer-Raum entlang der Grenze möglich." WELT 8.6.99
S. 39
"Polizei und BGS kooperieren / Gemeinsame Dienststelle
auf Flughafen Schönefeld geplant
... Brandenburg hat sein Polizeigesetz dem BGS-Gesetz vor allem
in bezug auf verdachtsunabhängige Kontrollen angeglichen." BerlZtg
8.6.99 S. 25
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